News 2009-10
Zollerklärung für den Export in die Ukraine
Im Juli 2009 hat die Regierung der Ukraine wieder das bereits geprüfte Verfahren bei der Bestätigung des Zollwertes von Importwaren — nämlich die Ausfuhrerklärung des Exportlandes — aufgegriffen. So hat unter anderem das Ministerkabinett mit seinem Beschluss Nr. 767 vom 24.07.2009 „Über Änderungen zu einigen Beschlüssen des Ministerkabinetts der Ukraine“ die Liste der Dokumente ergänzt, die den Zollbehörden der Ukraine bei der Zollabfertigung bzw. Deklaration der Waren vorgelegt werden müssen. weiter lesen »