Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen letzte Fassung. Unsere logistischen Dienstleistungen, soweit diese nicht den ADSp unterfallen, erbringen wir auf Grundlage der Logistik-AGB Stand März 2006. Die ADSp beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden , die nach der gesetzlichen Regelung in § 431 HGB auf 8,33 SZR/kg beschränkt ist, weiter auf € 1 Mio je Schadenfall bzw. € 2 Mio je Schadenereignis oder auf 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung ist die Haftungsgrenze generell 2 SZR/kg.

 

Download der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (PDF, deutsch)
Download der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (PDF, englisch)

Download der Logistik-AGB (PDF, deutsch)
Download der Logistik-AGB (PDF, englisch)

 


INCOTERMS® 2010

In Ergänzung hier noch eine Information zu den verschiedenen Vertragsbedingungen, ihren BEdeutungen und Auswirkungen für die Abwicklung in unserem Verantwortungsbereich.

Was genau sind eigentlich Incoterms?

Incoterms sind erstmals 1936 von der Internationalen Handelskammer herausgegebene und weltweit geltende bekannte Abmachungen, die die Zuständigkeiten und Haftbarkeiten im internationalen Transport regeln. Sie sind Codes, die im täglichen Geschäft gängige Erklärungen und Formulierungen vereinfachen und verkürzen sollen. Sie unterliegen regelmäßigen Aktualisierungen. Die Letzte fand 2010 statt und gilt seit dem 01.01.2011. Incoterms sind Bestandteil von Verträgen und werden auch gerichtlich anerkannt.

Warum werden Incoterms verwendet?

Durch die Definition der Incoterms ist es möglich, weltweite Geschäfte mit verschiedenen Partnern –weltweit- zu eindeutigen, festgelegten Rahmenbedingungen abzuschließen.
Es wird eindeutig klargestellt, was zu wem unter welchen Bedingungen zu liefern ist und wann der Gefahrenübergang stattfindet. Diese Codes vereinfachen, beschleunigen und standardisieren die Verhandlungen. Heute gibt es elf Incoterms: Sieben sind für alle Verkehrsträger anwendbar, vier lediglich für den Seetransport.

Bedeutung und Geltungsbereich der Incoterms

Für alle Beförderungsarten gelten die folgenden Incoterms:

EXW – Ex Works / ab Werk (plus Bereitstellungsort, z.B. EXW Dresden)

Der Verkäufer hat geliefert, sobald er die Ware dem Verkäufer am benannten Ort zur Verfügung gestellt, es wird kein Transport vereinbart.

FCA – Free Carrier / frei Frachtführer (plus Lieferort, z.B. FCA Leipzig)

Der Verkäufer liefert die Ware an den Frachtführer oder einer anderen benannten Person an einen benannten Ort. An diesem Ort geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.

CPT – Carriage Paid To / frachtfrei (plus Lieferort, z.B. Chemnitz)

Der Verkäufer liefert die Ware an den Lieferort. Er hat die Beförderung zu beauftragen und zu bezahlen.

CIP – Carriage and Insurance Paid to / frachtfrei versichert (plus Lieferort)

Wie CPT, zusätzlich schließt der Verkäufer aber eine Versicherung für den Transport ab.

DAT – Delivered at Terminal / geliefert Terminal (plus Terminal im Bestimmungshafen , -ort)

Der Verkäufer hat die Ware geliefert, sobald die Ware am benannten Terminal entladen und dem Käufer zur Verfügung gestellt wurde. Bis dahin trägt er alle Gefahren der Beförderung und Entladung.

DAP – Delivered at Place / geliefert benannter Ort (plus Bestimmungsort)

Der Verkäufer hat geliefert, sobald dem Käufer am Bestimmungsort entladebereit auf einem Beförderungsmittel zur Verfügung gestellt wird. Bis dahin trägt er alle Gefahren.

DDP – Delivered Duty Paid / geliefert verzollt (plus Bestimmungsort)

Wie DAP, jedoch übernimmt der Verkäufer bis zur Entladebereitschaft alle anfallenden Import- bzw. Exportzölle und erledigt sämtliche Zollformalitäten.

Folgende Incoterms gelten für See- und Binnenschiffstransporte:

FAS – Free Alongside Ship / frei Längsseite Schiff (plus Verschiffungshafen)

Der Verkäufer hat geliefert, sobald sich die Ware – an einer Kaianlage oder auf einem Binnenschiff – im Verschiffungshafen an der Längsseite des Schiffes befindet. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer alle Kosten.

FOB – Free on Board / frei an Bord (plus Verschiffungshafen)

Der Verkäufer hat geliefert, sobald sich die Ware an Bord des benannten Schiffes im Verschiffungshafen befindet. Die Gefahr geht über, sobald sich die Ware an Bord befindet.

CFR – Cost and Freight / Kosten und Fracht (plus Bestimmungshafen)

Wie FOB, jedoch hat der Verkäufer die Beförderung zu beauftragen und zu bezahlen.

CIF – Cost, Insurance and Freight / Kosten, Versicherung und Fracht (plus Bestimmungshafen)

Wie CFR, jedoch hat der Verkäufer die Anlieferung zusätzlich zu versichern.