Die 11. Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung vom 04.02.2013, BR-Drs. 66/13 hat am 22.03.2013 den Bundesrat passiert. Damit wird die erneute Änderung der Regelungen zu den Nachweispflichten für die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen zum 01.10.2013 in Kraft treten. Der liefernde Unternehmer muss die Voraussetzungen der Steuerbefreiung für seine grenzüberschreitende Lieferung innerhalb der EU nachweisen. In dem neuen § 17a UStDV werden die Nachweispflichten und Nachweismöglichkeiten des Unternehmers für seine grenzüberschreitenden Warenlieferungen in das EU-Ausland geregelt.
Rechtlich abgesichert durch die Änderung des §17a UStDV sind jetzt folgende Erleichterungen im Hinblick auf die Gelangensbestätigung:

  • Ausstellung als Sammelbestätigung pro Quartal
  • Ausstellung in jeder Form und aus mehreren Dokumenten, wenn sich daraus die geforderten Angaben insgesamt ergeben
  • Elektronische Übermittlung ohne Unterschrift, wenn der Abnehmer klar erkennbar ist
  • Unterzeichnung durch den Unternehmer oder einen von ihm zur Abnahme des Liefergegenstandes Beauftragen

Weitere gleichberechtigte Nachweise neben der Gelangensbestätigung sind zulässig.

 

Quelle: DIHK Berlin / AWA-Newsletter