Bereits am 12.03.2013 wurden wir schriftlich vom Hauptzollamt Dresden informiert, dass unserem Antrag auf Freistellung von der Sicherheitsleistung im Versandverfahren (T1) stattgegeben wurde.

Ab dem 01.04.2013 ist die Sachsenland Transport & Logistik GmbH Dresden nun hiervon befreit.
Besonders interessant ist, dass wir  im Hauptzollamtsbezirk Dresden die erste und einzige Firma sind, welcher eine solche Bewilligung erteilt wurde!
Während des Bewilligungsverfahrens wird das Unternehmen auf breiter Basis geprüft, u.a. auch auf seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und natürlich auf seine Zuverlässigkeit.

Der Niederlassungsleiter, Herr Hofmann, informierte unsere Mitarbeiter in einer internen Mail mit dem Zusatz :
„Besonderer Dank gebührt hier natürlich unseren Kolleginnen und Kollegen, deren sehr gute und auch sorgfältige Arbeit in diesem Bereich dies erst ermöglichte.“

Diesem schließt sich die Geschäftsführung selbstverständlich in vollem Umfang an.