Im Zusammenhang mit den Entwicklungen in der Ukraine hat die Europäische Union insgesamt vier unterschiedliche Sanktionspakete erlassen. Die EU sanktioniert dadurch insbesondere durch die frühere Regierung Janukowitsch begangene Menschenrechtsverletzungen, die Verletzung der Souveränität der Ukraine durch Handlungen der Russischen Föderation und die unrechtmäßigen Eingliederung der Autonomen Republik Krim sowie der Stadt Sewastopol in die Russische Föderation.

Im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte die EU in der Pressemitteilung 515/17 vom 14. September 2017 die Verlängerung der Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, um weitere sechs Monate bis zum 15. März 2018. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um Bereitstellungs- und Reiseverbote. Die restriktiven Maßnahmen gelten nunmehr für 149 Personen und 38 Organisationen.

Änderungen erfuhr die Verordnung aufgrund einer Überprüfung der Angaben zu bestimmten Personen und Einrichtungen durch die Verordnung (EU) 2017/1549. Die Einträge zu vier verstorbenen Personen wurden gestrichen. Außerdem gab es Veränderungen in der Eigentumsstruktur von drei gelisteten Einrichtungen. Damit die Sanktionen gegen diese Einrichtungen fortgeführt werden können, wurden die Angaben entsprechend geändert.

 

Quelle: ABE News Portal

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